Glossar: Begriffe rund um Gerüstbau, Sicherheit und Bauplanung
20 Begriffe rund um Gerüstbau, Sicherheit und Bauplanung. Jeder Eintrag beginnt mit einer Definition in einem Satz und erklärt dann, was der Begriff in der Praxis bedeutet.
A
- Absturzhöhe
- Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der tiefstmöglichen Aufschlagstelle; sie entscheidet in der Schweiz, ab wann Seitenschutz, Gerüst oder andere Absturzsicherungen vorgeschrieben sind.
- Arbeitsgerüst
- Ein Arbeitsgerüst ist eine Konstruktion, die begehbare Arbeitsflächen am Bauwerk schafft und zugleich als Absturzsicherung dienen kann; das Fassadengerüst ist die häufigste Form.
- Aufbau- und Verwendungsanleitung
- Die Aufbau- und Verwendungsanleitung ist die Montageanleitung des Gerüstherstellers, die die Regelausführung eines Gerüstsystems mit Verankerung, Belägen und zulässigen Lasten festlegt.
- Auffangnetz
- Ein Auffangnetz ist ein Schutznetz nach SN EN 1263, das abstürzende Personen auffängt und so angebracht sein muss, dass niemand tiefer als 3 m fällt.
B
- Bauarbeitenverordnung (BauAV)
- Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die Verordnung des Bundesrats über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bauarbeiten; sie regelt unter anderem Absturzsicherungen, Dacharbeiten und Gerüste.
D
- Dachdeckerschutzwand
- Eine Dachdeckerschutzwand ist ein engmaschiger Seitenschutz am Spenglergang, der vom Dach stürzende Personen, Gegenstände und Materialien auffängt; sie ist bei Dachneigungen ab 30° vorgeschrieben.
- Dachfangwand
- Eine Dachfangwand ist eine Schutzeinrichtung direkt auf einer geneigten Dachfläche an der Traufe, die abrutschende Personen und Material auffängt; sie ist auf bestehenden Dächern bis 45° Neigung als Alternative zum Gerüst zulässig.
F
- Fanggerüst
- Ein Fanggerüst ist ein Gerüst, das abstürzende Personen sowie herabfallende Gegenstände und Materialien auffängt und so angebracht ist, dass niemand tiefer als 2 m fällt.
G
- Gerüstkontrolle
- Die Gerüstkontrolle umfasst die Prüfung nach der Montage durch den Gerüstersteller, die tägliche Sichtkontrolle durch die Benutzer und periodische Zustandskontrollen während der Standzeit.
- Gerüstübergabe
- Die Gerüstübergabe ist der Zeitpunkt, an dem die Gerüstbaufirma das fertig montierte und geprüfte Gerüst dem Besteller zur Nutzung überlässt; ab dann trägt der Besteller die Verantwortung für den Unterhalt.
- Gerüstverankerung
- Die Gerüstverankerung ist die zug- und druckfeste Verbindung eines Gerüsts mit dem Bauwerk, meist über Dübel und Ringösenschrauben, die das Gerüst gegen Umkippen und Wind sichert.
K
- Konsole
- Eine Konsole ist ein seitlicher Ausleger am Gerüstrahmen, der den Gerüstbelag gegen die Fassade (Innenkonsole) oder nach aussen (Aussenkonsole) verbreitert.
L
- Lastklasse
- Die Lastklasse gibt an, welche Nutzlast pro Quadratmeter ein Arbeitsgerüst tragen darf; sie bestimmt zusammen mit der Belagsbreite, für welche Arbeiten das Gerüst geeignet ist.
M
- Materialpodest
- Ein Materialpodest ist eine verstärkte Plattform am Gerüst, auf der Baumaterial abgeladen und zwischengelagert wird; seine Nutzlast muss separat berechnet und angeschrieben werden.
P
- Personenarbeitstag
- Ein Personenarbeitstag ist die Arbeitszeit einer Person an einem Tag; die Bauarbeitenverordnung nutzt die Grenze von zwei Personenarbeitstagen pro Dach, um kurze Dacharbeiten von grösseren zu unterscheiden.
- PSAgA
- PSAgA ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurt, Verbindungsmittel und Anschlageinrichtung –, die nur eingesetzt werden darf, wo ein Kollektivschutz wie Gerüst oder Seitenschutz nicht möglich oder zu gefährlich ist, bei Dacharbeiten in der Regel nur bei Arbeiten unter zwei Personenarbeitstagen.
S
- Seitenschutz
- Ein Seitenschutz ist eine Absturzsicherung aus Geländerholm, mindestens einem Zwischenholm und Bordbrett, deren Oberkante mindestens 100 cm über der Standfläche liegt; er ist an ungeschützten Stellen ab mehr als 2 m Absturzhöhe vorgeschrieben.
- SGUV
- Der Schweizerische Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) ist der 1988 gegründete Branchenverband der Gerüstbaufirmen in der Schweiz mit Geschäftsstelle in Liebefeld bei Bern.
- SIA 118/222
- Die SIA-Norm 118/222 «Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau» regelt als Vertragsnorm die Leistungen, das Ausmass und die Abrechnung von Gerüstarbeiten in der Schweiz.
- Spenglergang
- Der Spenglergang ist der oberste Gerüstgang eines Fassadengerüsts höchstens 1 m unter der Traufe oder dem Flachdachrand, der sicheres Arbeiten am Dachrand ermöglicht und Personen auffängt, die vom Dach abrutschen.