Was macht eine Gerüstbaufirma für Industriegerüste?
Industrie- und Spezialgerüste sind Arbeits- und Traggerüste für Anlagen, Hallen, Kraftwerke, Tanks, Brücken oder Veranstaltungen, die meist als Modulgerüst individuell geplant und statisch nachgewiesen werden.
In Industrieanlagen, Kraftwerken, Spitälern oder Hallen passt kein Standardgerüst. Gerüstet wird um Rohrleitungen, Kessel und Maschinen herum, oft während laufendem Betrieb und mit engen Zeitfenstern für Revisionen. Eingesetzt werden meist Modulgerüste, die sich frei in alle Richtungen bauen lassen – als Raumgerüst unter Hallendecken, als Flächengerüst, Arbeitsbühne, Tribüne oder Passerelle.
Für Spezialgerüste, die nicht durch die Regelausführung des Herstellers abgedeckt sind – grosse Konsolausladungen, Aussenabstützungen über 6 m, Materialbühnen, Notdächer oder Hängegerüste –, muss gemäss SGUV und Suva vor Beginn der Montage ein prüffähiger statischer Nachweis vorliegen, etwa nach SIA 260, 261 und 263 sowie SN EN 12810 und 12811. Die Nutzlast ist bei jedem Zugang anzuschreiben (Art. 62 BauAV).
Dazu kommen anlagenspezifische Risiken: Vor Beginn ist zu klären, ob elektrische Anlagen, Leitungen oder explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind; die nötigen Massnahmen werden mit dem Betreiber schriftlich festgelegt (Art. 30 BauAV). In der Nähe von Hochspannungs- oder Bahnstromleitungen braucht es ein Erdungskonzept mit dem Netzbetreiber. Bei Gebäuden vor 1990 ist zudem mit Asbest zu rechnen.
Kosten und Abrechnung
Industrie- und Spezialgerüste werden meist nach Kubatur, Fläche oder Aufwand (Regie) abgerechnet, bei Rahmenverträgen auch nach Stunden- und Mietsätzen. Planung und Statik werden separat ausgewiesen. Kostentreiber sind Komplexität der Geometrie, Nutzlast, Arbeit unter Betrieb, Schicht- und Wochenendarbeit sowie Auflagen des Anlagenbetreibers.