Gerüst mieten

15 Gerüstvermietungen in der Schweiz im Überblick – mit Leistungen, Standorten und Kontaktangaben aus öffentlich prüfbaren Quellen.

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Fläche der Punkte proportional zur Anzahl Gerüstvermietungen am Ort. Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Geodaten: swisstopo.

Alle Gerüstvermietungen in der Schweiz

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Was macht eine Gerüstvermietung?

Gerüstvermietung bezeichnet die zeitlich befristete Überlassung von Gerüstmaterial – in der Schweiz bei Fassadengerüsten meist zusammen mit Montage, Demontage und Transport durch die Gerüstbaufirma, bei Rollgerüsten und kleinen Systemen auch zum Selbstaufbau.

Wer in der Schweiz ein Gerüst «mietet», bestellt in den meisten Fällen eine Gesamtleistung: Die Gerüstbaufirma liefert das Material, montiert es, übergibt es für die vereinbarte Zeit und baut es wieder ab. Die Miete ist dabei ein Teil des Preises. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gerüstbauverbands SGUV ist die Gerüstmiete monatlich im Voraus zu bezahlen, soweit sie nicht im Festpreis enthalten ist.

Ein Fassadengerüst ohne Montage zu mieten, ist für Laien kaum sinnvoll. Wer selbst aufbaut, übernimmt die Pflichten des Gerüsterstellers: Montage und Demontage nach Herstellerangaben (Art. 60 BauAV), zug- und druckfeste Verankerung, die laufend dem Aufbau folgt (Art. 51 BauAV), und den Nachweis der Tragfähigkeit. Für Handwerksbetriebe mit Erfahrung und für Rollgerüste ist die reine Materialmiete dagegen verbreitet.

Während der Mietdauer liegt das Gerüst im Gewahrsam des Bestellers: Er sorgt für Reinigung, regelmässige Kontrolle und meldet Schäden. Die SGUV-AGB sehen vor, dass der Besteller in dieser Zeit für Elementarschäden und Beschädigungen durch ihn oder Dritte haftet. Klären Sie deshalb vorab, ob Ihre Bauherrenhaftpflicht- oder Bauwesenversicherung das Gerüst abdeckt.

Kosten und Abrechnung

Bei Fassadengerüsten ist die Miete meist im Quadratmeterpreis für eine Grundmietdauer enthalten; danach wird pro Woche oder Monat und Quadratmeter abgerechnet. Bei reiner Materialmiete und bei Rollgerüsten gelten Tages-, Wochen- oder Monatstarife, oft mit Kaution. Kostentreiber sind vor allem die tatsächliche Standzeit, Verzögerungen anderer Gewerke und die Reinigung verschmutzter Gerüste. Richtwerte und ein Rechenbeispiel stehen im Ratgeber «Gerüst Kosten Schweiz».

Typische Leistungen

  • Vermietung von Fassadengerüsten inklusive Montage, Demontage und Transport
  • Materialmiete für Handwerksbetriebe mit eigener Gerüstmontage
  • Vermietung von Rollgerüsten, Treppentürmen und Aufzügen
  • Verlängerung, Teilrückbau und Umstellen von Gerüsten
  • Periodische Zustandskontrollen während der Mietdauer
  • Lieferung von Zubehör wie Netzen, Planen und Materialpodesten

Woran Sie eine gute Gerüstvermietung erkennen

  • Klare Angabe, welche Mietdauer im Grundpreis enthalten ist und was jede weitere Woche oder jeder Monat kostet
  • Regelung für Teilrückbau: Wird für bereits abgebaute Abschnitte noch Miete verrechnet?
  • Bei Materialmiete: vollständiges Material eines Systems mit Aufbau- und Verwendungsanleitung
  • Transparente Bedingungen zu Reinigung, Schäden und Kaution
  • Kurze Reaktionszeit bei Umbauten und Mängeln

Nach Standort

Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Eine eigene Seite gibt es ab 3 Einträgen in einer Stadt; die übrigen Orte öffnen die gefilterte Liste.

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Ratgeber

Häufige Fragen zum Thema Gerüstvermietung

Darf ich ein Gerüst selber aufbauen?
Rollgerüste und kleine Systeme werden oft selbst aufgebaut, immer nach der Montageanleitung des Herstellers. Bei Fassadengerüsten vermieten manche Firmen Material an erfahrene Betriebe; wer selbst aufbaut, übernimmt dann die Pflichten des Gerüsterstellers: Montage nach Herstellerangaben (Art. 60 BauAV), Verankerung, die laufend dem Aufbau folgt (Art. 51 BauAV), und der Nachweis der Tragfähigkeit. Für Privatpersonen ist die Miete mit Montage der übliche Weg.
Was kostet die Gerüstmiete pro Tag, Woche oder Monat?
Bei Fassadengerüsten ist eine Grundmietdauer meist im Quadratmeterpreis enthalten; danach wird pro Woche oder Monat und Quadratmeter abgerechnet. Rollgerüste und reine Materialmiete haben Tages-, Wochen- oder Monatstarife. Lassen Sie sich die Preise für jede weitere Woche schriftlich nennen; Richtwerte finden Sie im Ratgeber «Gerüst Kosten Schweiz».
Der Gerüstbauer holt das Gerüst nicht ab – was tun?
Melden Sie das Ende der Nutzung schriftlich und mit Datum, damit klar ist, ab wann der Abbau fällig ist. Prüfen Sie den Zustand: Nach den AGB des SGUV muss der Gerüstbauer ein verschmutztes Gerüst erst demontieren, wenn es auf Kosten des Bestellers gereinigt ist. Ist das Gerüst sauber und reagiert die Firma nicht, setzen Sie ihr schriftlich eine Frist und lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.
Wer haftet für Schäden am gemieteten Gerüst?
Das regelt der Vertrag. Nach den AGB des SGUV haftet der Besteller, solange das Gerüst in seinem Gewahrsam ist, für Elementarschäden und Beschädigungen durch ihn oder Dritte. Klären Sie den Versicherungsschutz vorab.
Muss ich das Gerüst während der Miete kontrollieren?
Wer auf dem Gerüst arbeitet, muss es täglich einer Sichtkontrolle unterziehen (Art. 61 BauAV). Der Besteller ist für den Unterhalt zuständig und lässt Mängel durch den Gerüstbauer beheben.
Was passiert, wenn das Gerüst länger stehen bleibt?
Dann wird zusätzliche Miete fällig. Lassen Sie sich den Preis pro Woche oder Monat in der Offerte nennen und melden Sie Verlängerungen frühzeitig, damit der Gerüstbauer den Abbau neu planen kann.