Was macht eine Gerüstbaufirma für Hängegerüste?
Ein Hängegerüst ist ein Arbeitsgerüst, das nicht vom Boden aus steht, sondern an einem Bauwerk – etwa einer Brücke, einem Vordach oder einer Decke – aufgehängt wird, und immer einen statischen Nachweis vor der Montage braucht.
Hängegerüste kommen zum Einsatz, wo ein stehendes Gerüst nicht möglich oder unverhältnismässig wäre: unter Brücken und Viadukten, an Unterseiten von Vordächern und Balkonen, in hohen Hallen oder über Gewässern, Bahngleisen und Strassen. Das Gerüst wird an Trägern, Ankern oder Zugstangen am Bauwerk befestigt; der Verkehr darunter kann oft weiterlaufen.
Weil das ganze Gewicht über die Aufhängung ins Bauwerk geleitet wird, gehört das Hängegerüst zu den Spezialgerüsten: Gemäss SGUV und Suva muss vor Beginn der Montage ein prüffähiger statischer Nachweis vorliegen. Die Tragfähigkeit der Aufhängepunkte im Bauwerk muss geklärt sein, und Ein- und Anbauten sind nur mit Einwilligung des Gerüsterstellers zulässig.
Bei Arbeiten über Gewässern gelten zusätzliche Regeln: Ist ein Sturz ins Wasser nicht durch Seitenschutz oder gleichwertige Massnahmen verhindert, müssen Rettungswesten getragen und Rettungsmittel bereitgehalten werden; bei fliessenden Gewässern braucht es Auffangvorrichtungen oder Rettungsboote (Art. 35 BauAV). Über Strassen und Bahnlinien sind Absprachen mit Behörden und Betreibern nötig.
Kosten und Abrechnung
Hängegerüste werden projektbezogen offeriert – nach Fläche, Laufmeter oder als Pauschale, zuzüglich Planung, Statik, Miete und Sperrzeiten. Montage und Demontage sind aufwendig und machen einen grossen Teil der Kosten aus. Kostentreiber sind Zugänglichkeit, Verkehr unter dem Gerüst, Arbeiten in der Nacht oder in Sperrpausen und Anforderungen an Dichtheit und Einhausung.