Ab welcher Höhe braucht es ein Gerüst? Vorschriften in der Schweiz
3 m an der Fassade, 2 m am Dachrand, Leitern nur kurz: welche Höhen die Bauarbeitenverordnung nennt und was für Fassade, Fenster und Dachrinne gilt.
Ab 2 m Absturzhöhe am Dachrand braucht es Schutz: was die Bauarbeitenverordnung bei Dacharbeiten und Solarmontagen verlangt und wann Anseilschutz genügt.
Ob neue Photovoltaikanlage, Ziegelersatz oder Spenglerarbeiten: Wer auf einem Dach arbeitet, muss sich in der Schweiz ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m gegen Absturz schützen. Das schreibt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Ein Gerüst ist dabei nicht die einzige zulässige Lösung, aber bei grösseren und längeren Arbeiten die häufigste. Entscheidend sind drei Fragen: Wie hoch ist der Dachrand, wie steil ist das Dach, und wie lange dauern die Arbeiten?
Die Suva nennt den Grund für die strengen Regeln: In der Schweiz stürzen bei Dacharbeiten jedes Jahr rund 220 Personen ab. Davon sind etwa 60 schwere Unfälle, 15 führen zu einer IV-Rente und drei enden tödlich (Berufsunfälle 2010–2019).
Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der tiefstmöglichen Aufschlagstelle. Für Dacharbeiten sind diese Werte massgebend:
| Situation | Schwelle | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeiten an Dachrändern | Massnahmen ab mehr als 2 m Absturzhöhe | Art. 41 BauAV |
| Spenglergang am Gerüst | Ab mehr als 2 m ab Traufe oder Flachdachrand, höchstens 1 m unter der Traufe | Art. 58 BauAV |
| Arbeiten von geringem Umfang (weniger als zwei Personenarbeitstage pro Dach) | Ab mehr als 3 m, bei Gleitgefahr ab mehr als 2 m; mindestens Seilsicherung | Art. 46 BauAV |
| Dächer über 60° Neigung | Unabhängig von der Höhe nur von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen aus | Art. 41 BauAV |
| Dachöffnungen | Unabhängig von der Absturzhöhe tragfähig und unverrückbar sichern | Art. 44 BauAV |
Art. 46 BauAV spricht von Arbeiten, die pro Dach «gesamthaft weniger als zwei Personenarbeitstage» dauern. Gezählt werden alle Personen und alle Gewerke auf dem Dach zusammen, nicht nur die eines einzelnen Betriebs. Drei Rechenbeispiele:
| Arbeiten auf dem Dach | Personenarbeitstage | Folge |
|---|---|---|
| 1 Monteur, 1 Tag | 1 | weniger als zwei: Erleichterung nach Art. 46 möglich, mindestens Seilsicherung |
| 2 Monteure, 1 Tag | 2 | nicht mehr «weniger als zwei»: ab mehr als 2 m Absturzhöhe Kollektivschutz |
| 2 Monteure, ½ Tag, dazu 1 Spengler, 1 Tag | 2 | ebenfalls Kollektivschutz, weil die Gewerke zusammengezählt werden |
Wer knapp an der Grenze plant, sollte den Kollektivschutz von Anfang an einrechnen: Verzögerungen durch Wetter oder fehlendes Material schieben die Arbeit schnell über zwei Personenarbeitstage.
Welche Massnahme am Dachrand genügt, hängt von der Neigung an der Traufe ab (Art. 41 BauAV): vom Spenglergang oder durchgehenden Seitenschutz beim Flachdach bis zur Dachdeckerschutzwand ab 30°; über 60° wird nur von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen aus gearbeitet. Die Neigungsstufen, die Anforderungen an den Spenglergang und die Dachfangwand als Alternative auf bestehenden Dächern bis 45° erklärt die Seite Dachfanggerüst und Dachdeckergerüst.
Die Suva hat zusammen mit Swissolar, Gebäudehülle Schweiz, suissetec und swiss safety ein Merkblatt zur Montage und Instandhaltung von Solaranlagen herausgegeben. Daraus die wichtigsten Punkte:
Liegen die Module bis nahe an den First, betrifft die Sicherung auch die Dachseite ohne Anlage: Gemäss den Fragen und Antworten zu Fassadengerüsten von SGUV und Suva ist die gegenüberliegende Seite zu sichern, sobald näher als 2 m (horizontal gemessen) am First gearbeitet wird.
Öffentlich zugängliche, methodisch belegte Schweizer Durchschnittspreise für Gerüste bei Solarmontagen haben wir nicht gefunden (Stand: Oktober 2026). Wir nennen deshalb keine Zahl. Der Preis hängt vor allem von diesen Punkten ab:
Lassen Sie sich deshalb in jeder Offerte Gerüstfläche oder Laufmeter Dachrandsicherung, Zugang, enthaltene Mietdauer und Preis für Verlängerungen getrennt ausweisen. Wie Gerüste generell abgerechnet werden, erklärt der Ratgeber Gerüst Kosten Schweiz.
Die Pflichten treffen die Arbeitgeber, deren Leute auf dem Dach arbeiten. Schon wer einen Werkvertrag abschliessen will, muss vorher prüfen, welche Schutzmassnahmen nötig sind. Massnahmen, die mehreren Unternehmen dienen, etwa Gerüste, Auffangnetze oder Seitenschutz, sind im Werkvertrag festzuhalten (Art. 3 BauAV).
Wird ein Gerüst gestellt, verteilt die Suva die Rollen so: Der Besteller, meist Planung oder Bauleitung, plant das Gerüst und schreibt es aus. Der Gerüstbauer erstellt es nach den Regeln der Technik und übergibt es. Die Benutzenden kontrollieren es täglich und melden Mängel. Bei Solaranlagen bestellt oft der Installateur das Gerüst; manchmal tut es die Bauherrschaft direkt. Halten Sie schriftlich fest, wer Besteller ist und wer für den Unterhalt sorgt.
Die BauAV schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Privatpersonen, die selbst aufs Dach steigen, gilt sie nicht direkt. Die Absturzgefahr ist aber dieselbe.
Gerüstbaufirmen in Ihrer Region finden Sie im Verzeichnis.