Sicherheit & Vorschriften

Gerüst für Solaranlage oder Dacharbeiten: Wann ist es Pflicht?

Ab 2 m Absturzhöhe am Dachrand braucht es Schutz: was die Bauarbeitenverordnung bei Dacharbeiten und Solarmontagen verlangt und wann Anseilschutz genügt.

Ob neue Photovoltaikanlage, Ziegelersatz oder Spenglerarbeiten: Wer auf einem Dach arbeitet, muss sich in der Schweiz ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m gegen Absturz schützen. Das schreibt die Bauarbeitenverordnung (BauAV) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Ein Gerüst ist dabei nicht die einzige zulässige Lösung, aber bei grösseren und längeren Arbeiten die häufigste. Entscheidend sind drei Fragen: Wie hoch ist der Dachrand, wie steil ist das Dach, und wie lange dauern die Arbeiten?

Die Suva nennt den Grund für die strengen Regeln: In der Schweiz stürzen bei Dacharbeiten jedes Jahr rund 220 Personen ab. Davon sind etwa 60 schwere Unfälle, 15 führen zu einer IV-Rente und drei enden tödlich (Berufsunfälle 2010–2019).

Welche Schwellen gelten?

Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Absturzkante und der tiefstmöglichen Aufschlagstelle. Für Dacharbeiten sind diese Werte massgebend:

Situation Schwelle Grundlage
Arbeiten an Dachrändern Massnahmen ab mehr als 2 m Absturzhöhe Art. 41 BauAV
Spenglergang am Gerüst Ab mehr als 2 m ab Traufe oder Flachdachrand, höchstens 1 m unter der Traufe Art. 58 BauAV
Arbeiten von geringem Umfang (weniger als zwei Personenarbeitstage pro Dach) Ab mehr als 3 m, bei Gleitgefahr ab mehr als 2 m; mindestens Seilsicherung Art. 46 BauAV
Dächer über 60° Neigung Unabhängig von der Höhe nur von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen aus Art. 41 BauAV
Dachöffnungen Unabhängig von der Absturzhöhe tragfähig und unverrückbar sichern Art. 44 BauAV

So rechnen Sie Personenarbeitstage

Art. 46 BauAV spricht von Arbeiten, die pro Dach «gesamthaft weniger als zwei Personenarbeitstage» dauern. Gezählt werden alle Personen und alle Gewerke auf dem Dach zusammen, nicht nur die eines einzelnen Betriebs. Drei Rechenbeispiele:

Arbeiten auf dem Dach Personenarbeitstage Folge
1 Monteur, 1 Tag 1 weniger als zwei: Erleichterung nach Art. 46 möglich, mindestens Seilsicherung
2 Monteure, 1 Tag 2 nicht mehr «weniger als zwei»: ab mehr als 2 m Absturzhöhe Kollektivschutz
2 Monteure, ½ Tag, dazu 1 Spengler, 1 Tag 2 ebenfalls Kollektivschutz, weil die Gewerke zusammengezählt werden

Wer knapp an der Grenze plant, sollte den Kollektivschutz von Anfang an einrechnen: Verzögerungen durch Wetter oder fehlendes Material schieben die Arbeit schnell über zwei Personenarbeitstage.

Welche Sicherung braucht welches Dach?

Welche Massnahme am Dachrand genügt, hängt von der Neigung an der Traufe ab (Art. 41 BauAV): vom Spenglergang oder durchgehenden Seitenschutz beim Flachdach bis zur Dachdeckerschutzwand ab 30°; über 60° wird nur von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen aus gearbeitet. Die Neigungsstufen, die Anforderungen an den Spenglergang und die Dachfangwand als Alternative auf bestehenden Dächern bis 45° erklärt die Seite Dachfanggerüst und Dachdeckergerüst.

Was gilt bei Solaranlagen?

Die Suva hat zusammen mit Swissolar, Gebäudehülle Schweiz, suissetec und swiss safety ein Merkblatt zur Montage und Instandhaltung von Solaranlagen herausgegeben. Daraus die wichtigsten Punkte:

  • Kollektivschutz bei grösseren Anlagen: Die Montage grösserer Solaranlagen dauert häufig mehr als zwei Personenarbeitstage. Dann sind ab 2 m Absturzhöhe zwingend Kollektivschutzmassnahmen zu treffen, etwa ein Fassadengerüst mit Spenglergang, ein Seitenschutz beim Flachdach oder ein giebelseitiger Seitenschutz mit Dachfangwand an der Traufe.
  • Anseilschutz nur ausnahmsweise: Bei kleineren Anlagen, etwa auf Einfamilienhäusern, und bei Schnellmontagesystemen kann mit Anseilschutz (PSAgA) gearbeitet werden, wenn alle Arbeiten auf dem Dach zusammen weniger als zwei Personenarbeitstage dauern und ein Kollektivschutz nicht möglich oder zu gefährlich ist.
  • Sicherer Zugang: Über temporäre Leitern lässt sich sperriges Material nicht sicher transportieren. Leitern gelten deshalb nicht als sicherer Zugang für Montagearbeiten auf dem Dach. Als sicher nennt die Suva einen temporären Treppenturm, einen gebäudeinternen Treppenaufgang oder einen festen Aufgang an der Fassade.
  • Durchbruch: Oblichter aus Kunststoff gelten langfristig als nicht durchbruchsicher und sind schon vor der Montage zu sichern. Nicht durchbruchsichere Dachflächen dürfen nur über Laufstege begangen werden (Art. 45 BauAV).
  • Asbest: Bei Dächern, die vor 1990 erstellt wurden, ist besonders bei Wellplatten aus Faserzement mit Asbest zu rechnen. Vor Beginn der Arbeiten muss das abgeklärt werden.

Liegen die Module bis nahe an den First, betrifft die Sicherung auch die Dachseite ohne Anlage: Gemäss den Fragen und Antworten zu Fassadengerüsten von SGUV und Suva ist die gegenüberliegende Seite zu sichern, sobald näher als 2 m (horizontal gemessen) am First gearbeitet wird.

Was kostet das Gerüst für eine Solaranlage?

Öffentlich zugängliche, methodisch belegte Schweizer Durchschnittspreise für Gerüste bei Solarmontagen haben wir nicht gefunden (Stand: Oktober 2026). Wir nennen deshalb keine Zahl. Der Preis hängt vor allem von diesen Punkten ab:

  • Eingerüstete Seiten: Oft genügt ein Gerüst an der Traufe mit Seitenschutz an den Giebeln statt einer Rundum-Einrüstung.
  • Zugang und Materialtransport: Treppenturm und Material- oder Schrägaufzug sind eigene Positionen.
  • Standzeit: Bei kurzen Montagen fallen Transport, Montage und Demontage stärker ins Gewicht als die Miete.
  • Wer offeriert: Häufig ist das Gerüst Teil der Offerte des Solarinstallateurs.

Lassen Sie sich deshalb in jeder Offerte Gerüstfläche oder Laufmeter Dachrandsicherung, Zugang, enthaltene Mietdauer und Preis für Verlängerungen getrennt ausweisen. Wie Gerüste generell abgerechnet werden, erklärt der Ratgeber Gerüst Kosten Schweiz.

Wer ist verantwortlich?

Die Pflichten treffen die Arbeitgeber, deren Leute auf dem Dach arbeiten. Schon wer einen Werkvertrag abschliessen will, muss vorher prüfen, welche Schutzmassnahmen nötig sind. Massnahmen, die mehreren Unternehmen dienen, etwa Gerüste, Auffangnetze oder Seitenschutz, sind im Werkvertrag festzuhalten (Art. 3 BauAV).

Wird ein Gerüst gestellt, verteilt die Suva die Rollen so: Der Besteller, meist Planung oder Bauleitung, plant das Gerüst und schreibt es aus. Der Gerüstbauer erstellt es nach den Regeln der Technik und übergibt es. Die Benutzenden kontrollieren es täglich und melden Mängel. Bei Solaranlagen bestellt oft der Installateur das Gerüst; manchmal tut es die Bauherrschaft direkt. Halten Sie schriftlich fest, wer Besteller ist und wer für den Unterhalt sorgt.

Die BauAV schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Privatpersonen, die selbst aufs Dach steigen, gilt sie nicht direkt. Die Absturzgefahr ist aber dieselbe.

Praktische Tipps für die Planung

  1. Dauer realistisch einschätzen: Zählen Sie alle Gewerke auf dem Dach zusammen. Wird die Grenze von zwei Personenarbeitstagen voraussichtlich überschritten, planen Sie von Anfang an einen Kollektivschutz ein.
  2. Gerüst und Montage koordinieren: Stimmen Sie Aufbau, Montagetermin und Abbau ab, damit die Miete nicht unnötig läuft.
  3. Nur die nötigen Seiten einrüsten: Für Solarmontagen genügt oft ein Gerüst an der Traufe und ein Seitenschutz an den Giebeln, ergänzt um einen Treppenturm.
  4. Offerten vergleichen: Achten Sie darauf, dass Zugang, Giebelsicherung und Miete enthalten sind. Worauf es bei der Offerte ankommt, zeigt die Seite Gerüst für Solaranlagen.

Gerüstbaufirmen in Ihrer Region finden Sie im Verzeichnis.

Häufige Fragen

Braucht es für eine Solaranlage auf dem Einfamilienhaus ein Gerüst?
Meistens braucht es einen Kollektivschutz, also Gerüst, Seitenschutz oder Dachfangwand. Nur wenn alle Arbeiten auf dem Dach zusammen weniger als zwei Personenarbeitstage dauern und ein Kollektivschutz nicht möglich oder zu gefährlich ist, darf gemäss Suva mit Anseilschutz gearbeitet werden.
Reicht eine Dachfangwand statt eines Gerüsts?
Auf bestehenden Dächern bis 45° Neigung ja, wenn sie die Anforderungen von Art. 42 BauAV erfüllt: direkt an der Traufe, mindestens 80 cm über die Traufe ragend, mindestens 100 cm hoch und in der tragenden Unterkonstruktion verankert. An den Giebelseiten braucht es zusätzlich einen Seitenschutz.
Gilt die Pflicht auch für Hauseigentümer, die selbst aufs Dach steigen?
Die Bauarbeitenverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Art. 1 BauAV). Für Privatpersonen, die selbst arbeiten, gilt sie nicht direkt. Die Absturzgefahr ist aber dieselbe, und sobald ein Betrieb mit Angestellten auf dem Dach arbeitet, gelten die Vorschriften.
Wie zähle ich die zwei Personenarbeitstage?
Massgebend sind alle Arbeiten auf dem Dach zusammen, nicht nur die des Solarinstallateurs (Art. 46 BauAV). Arbeiten zwei Monteure einen ganzen Tag, sind das bereits zwei Personenarbeitstage und damit nicht mehr «weniger als zwei». Dann gelten die normalen Schwellen, und ab mehr als 2 m Absturzhöhe am Dachrand braucht es einen Kollektivschutz.
Was kostet das Gerüst für eine Solaranlage?
Belastbare, öffentlich zugängliche Schweizer Durchschnittswerte für Gerüste bei Solarmontagen haben wir nicht gefunden. Der Preis hängt davon ab, wie viele Seiten eingerüstet werden, ob Treppenturm und Materialaufzug nötig sind und wie lange das Gerüst steht. Lassen Sie sich Gerüst, Zugang und Miete in der Offerte als eigene Positionen ausweisen.

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