Personenarbeitstag
Auch: Arbeiten von geringem Umfang
Ein Personenarbeitstag ist die Arbeitszeit einer Person an einem Tag; die Bauarbeitenverordnung nutzt die Grenze von zwei Personenarbeitstagen pro Dach, um kurze Dacharbeiten von grösseren zu unterscheiden.
Dauern die Arbeiten pro Dach gesamthaft weniger als zwei Personenarbeitstage, müssen Absturzsicherungen erst ab einer Absturzhöhe von mehr als 3 m getroffen werden, bei Gleitgefahr ab mehr als 2 m. Bei Dachneigungen bis 60° ist dann mindestens eine Seilsicherung nötig, darüber eine Hubarbeitsbühne oder eine gleichwertige Vorrichtung (Art. 46 BauAV).
Gezählt wird die Arbeit aller Beteiligten auf dem Dach zusammen – also zum Beispiel Solarinstallateur, Spengler und Dachdecker. Die Montage grösserer Solaranlagen überschreitet die Grenze gemäss Suva häufig; dann ist ab 2 m Kollektivschutz Pflicht.