Spenglergang

Auch: Dachfanggerüst, Traufgerüst, Spenglerlauf

Der Spenglergang ist der oberste Gerüstgang eines Fassadengerüsts höchstens 1 m unter der Traufe oder dem Flachdachrand, der sicheres Arbeiten am Dachrand ermöglicht und Personen auffängt, die vom Dach abrutschen.

Beträgt die Absturzhöhe ab Traufe oder Flachdachrand mehr als 2 m, schreibt die BauAV einen Spenglergang vor (Art. 58). Sein Belag muss für eine dynamische Beanspruchung wie einen Sturz vom Dach bemessen sein; Suva und SGUV verlangen dafür Beläge, die einen entsprechenden Falltest bestanden haben.

Der Seitenschutz des Spenglergangs steht mindestens 60 cm von der fertigen Traufe entfernt, und sein oberster Holm liegt mindestens 80 cm über dem Dachrand. Ab 30° Dachneigung muss er als Dachdeckerschutzwand ausgebildet sein.

Welche Sicherung bei welcher Dachneigung nötig ist, erklärt der Ratgeber Gerüst für Solaranlage oder Dacharbeiten.