Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz in der Schweiz

37 Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz in der Schweiz im Überblick – mit Leistungen, Standorten und Kontaktangaben aus öffentlich prüfbaren Quellen.

Karte der Schweiz Illnau-Effretikon: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Muri: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Büron: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Winterthur: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Ecublens: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Worb: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Denges: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Préverenges: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Zürich: 2 Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz; Boudry: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Bulle: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Olten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Einsiedeln: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Bellinzona: 2 Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz; Nidau: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Bern: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Remetschwil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Fahrwangen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Bolligen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Greifensee: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Pratteln: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Luzern: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Flüelen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Frauenkappelen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Münchwilen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Altstätten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Regensdorf: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Stetten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Locarno: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Lenzburg: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Zetzwil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Hergiswil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Baar: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Wädenswil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Samedan: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Schaffhausen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Uzwil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Grub: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Uetendorf: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Höri: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Basel: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Lugano: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Rupperswil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Sulgen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Dietikon: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Schattdorf: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Schwyz: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Buochs: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Riviera: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Biasca: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Gibloux: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Biel-Benken: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz; Dürnten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Zürich: 2 Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz Bellinzona 2 Bellinzona: 2 Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz Illnau-Effretikon: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Muri: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Büron: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Winterthur: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Ecublens: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Worb: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Denges: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Préverenges: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Boudry: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Bulle: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Olten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Einsiedeln: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Nidau: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Bern: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Remetschwil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Fahrwangen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Bolligen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Greifensee: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Pratteln: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Luzern: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Flüelen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Frauenkappelen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Münchwilen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Altstätten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Regensdorf: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Stetten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Locarno: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Lenzburg: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Zetzwil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Hergiswil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Baar: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Wädenswil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Samedan: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Schaffhausen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Uzwil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Grub: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Uetendorf: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Höri: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Basel: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Lugano: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Rupperswil: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Sulgen: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Dietikon: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Schattdorf: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Schwyz: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Buochs: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Riviera: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Biasca: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Gibloux: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Biel-Benken: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz Dürnten: 1 Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz
Fläche der Punkte proportional zur Anzahl Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz am Ort. Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Geodaten: swisstopo.

Alle Gerüstbaufirmen für Netze und Fussgängerschutz in der Schweiz

37 Einträge, alphabetisch

Was macht eine Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz?

Gerüstnetze, Gerüstplanen und Einhausungen verkleiden ein Gerüst, um Umgebung und Passanten vor Staub, Lärm, Strahlgut und herabfallenden Teilen zu schützen oder die Arbeiten vor Witterung abzuschirmen; Fussgängertunnel und Abschrankungen sichern den Verkehrsraum neben dem Gerüst.

Netze und Planen am Gerüst haben unterschiedliche Aufgaben: Staub- und Splitterschutznetze halten Schmutz und kleine Teile zurück, Planen und Folien schirmen bei Strahl-, Schleif- oder Malerarbeiten ab, und Einhausungen umschliessen ganze Gebäude oder Bauteile. Für den Personenschutz in Dachdeckerschutzwänden sind nur Netze zulässig, die nach SN EN 13374 oder SN EN 1263 geprüft sind.

Jede Verkleidung erhöht die Windlast auf das Gerüst erheblich. Als Faustregel nennen SGUV und Suva höchstens 25 m² Gerüstfläche pro Anker bei unverkleideten Gerüsten, 20 m² bei Netzverkleidung und 10 m² bei windundurchlässigem Material – massgebend sind die Herstellerangaben. Für das Verankerungskonzept bei dichter Folie ist der Gerüstersteller zuständig. Auch der Brandschutz ist zu beachten: Für Planen, Netze und Werbeblachen an öffentlich genutzten Gebäuden mit vielen Personen gilt gemäss SGUV/Suva-FAQ die Brandverhaltensgruppe RF2, bei bewohnten Wohnhäusern genügt in der Regel RF3.

Steht das Gerüst an Trottoir oder Strasse, kommt der Schutz von Fussgängerinnen und Fussgängern dazu. Die Anforderungen legen Kantone und Gemeinden fest. Basel-Stadt verlangt zum Beispiel neben einem Gerüst eine freie Trottoirbreite von mindestens 1,50 m, in stark frequentierten Zonen 2,00 m und bei Haltestellen 2,50 m; reicht der Platz nicht oder brauchen Passanten wegen der Arbeiten auf dem Gerüst besonderen Schutz, ist ein Fussgängertunnel zu stellen, der ab 7 m Länge innen hell beleuchtet sein muss. Zum Schutz sehbehinderter Menschen sind dort zwei Latten auf 0,30 m und 0,90 m Höhe gegen das Unterlaufen anzubringen und die senkrechten Gerüststreben weiss-rot zu markieren.

Auch auf der Baustelle selbst sind Gefahrenbereiche abzusperren – etwa unter Aufzügen (Art. 40 BauAV), wo Material abgeworfen wird (Art. 18 BauAV), oder an Gerüstabschnitten, die noch nicht freigegeben sind (Art. 63 BauAV). Wie die Bewilligung für den öffentlichen Grund abläuft, erklärt der Ratgeber «Gerüst: Bewilligung, öffentlicher Grund und Nachbargrundstück».

Kosten und Abrechnung

Netze und Planen werden meist pro Quadratmeter verkleideter Fläche abgerechnet, inklusive Montage und Demontage, zuzüglich Miete und allfälliger Zusatzverankerung; Fussgängertunnel meist pro Laufmeter. Vollständige Einhausungen werden projektbezogen offeriert. Steht das Gerüst auf öffentlichem Grund, kommen Gebühren der Gemeinde dazu. Wer das Gerüst als Werbefläche nutzt, muss das gemäss SGUV-AGB separat vereinbaren; vorgesehen ist eine Vergütung von mindestens 15 % der Werbeeinnahmen.

Typische Leistungen

  • Staub-, Splitter- und Schutznetze an Fassadengerüsten
  • Planen und Folien für Strahl-, Schleif- und Malerarbeiten
  • Vollständige Einhausungen von Gebäuden oder Bauteilen
  • Verankerungskonzept für verkleidete Gerüste
  • Fussgängertunnel mit dichter Decke und Beleuchtung
  • Bauzäune, Abschrankungen und Unterlaufschutz nach Vorgaben der Gemeinde
  • Werbe- und Bauwandblachen am Gerüst
  • Kontrolle und Instandstellung nach Sturm

Woran Sie eine gute Gerüstbaufirma für Netze und Fussgängerschutz erkennen

  • Angabe von Netzart, Prüfnorm und Brandverhaltensgruppe in der Offerte
  • Verankerung auf die Verkleidung ausgelegt, nicht nur auf das nackte Gerüst
  • Kenntnis der lokalen Vorgaben für Trottoirbreiten und hindernisfreien Verkehrsraum
  • Regelung, wer nach Sturm kontrolliert und lose Planen befestigt
  • Erfahrung mit Einhausungen bei Schadstoffsanierungen, falls nötig
  • Warnsignal: «Schutznetze» ohne Kennzeichnung oder Prüfnachweis in Dachdeckerschutzwänden

Nach Standort

Gezählt werden Hauptsitze und weitere Standorte. Eine eigene Seite gibt es ab 3 Einträgen in einer Stadt; die übrigen Orte öffnen die gefilterte Liste.

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Ratgeber

Häufige Fragen zum Thema Gerüstnetze, Gerüstplanen und Fussgängerschutz

Ist ein Netz am Gerüst Pflicht?
Die Bauarbeitenverordnung schreibt nicht an jedem Fassadengerüst ein Netz vor. Sie verlangt aber, dass Arbeitnehmende nicht durch herabfallende Gegenstände oder Materialien gefährdet werden (Art. 17 BauAV), und Gemeinden können zum Schutz von Passanten Massnahmen verlangen. Dient ein Netz dem Personenschutz, etwa in einer Dachdeckerschutzwand, muss es geprüft sein.
Welche Netze sind am Gerüst erlaubt?
Staub- und Splitterschutznetze sind für den Schutz der Umgebung gedacht. Für den Personenschutz, etwa in einer Dachdeckerschutzwand, sind nur Netze zulässig, die nach SN EN 13374 oder SN EN 1263 geprüft sind oder vom Systemhersteller ausdrücklich freigegeben wurden.
Warum braucht ein verkleidetes Gerüst mehr Anker?
Netze und Planen bieten dem Wind eine viel grössere Angriffsfläche. Als Faustregel gelten gemäss SGUV und Suva höchstens 20 m² Gerüstfläche pro Anker bei Netzverkleidung und 10 m² bei windundurchlässigem Material, statt 25 m² beim unverkleideten Gerüst.
Welche Brandschutzanforderungen gelten für Gerüstplanen?
Das hängt von der Nutzung des Gebäudes während der Bauzeit ab. An öffentlich genutzten Gebäuden mit hoher Personenzahl ist RF2 zwingend, an bewohnten Wohnhäusern genügt in der Regel RF3. Brennbare Gewebe müssen gemäss SGUV/Suva-FAQ zudem mindestens 0,9 m Abstand zu Fenstern haben, die sich öffnen lassen. Im Zweifel klärt die kantonale Gebäudeversicherung.
Darf ich am Gerüst Werbung anbringen?
Nur mit Zustimmung des Gerüstbauers, weil Werbeblachen die Windlast erhöhen. Klären Sie zudem bei der Gemeinde, ob für die Werbung eine Bewilligung nötig ist.
Wann braucht es einen Fussgängertunnel?
Wenn neben dem Gerüst nicht genug Trottoirbreite bleibt oder Passanten vor herabfallendem Material geschützt werden müssen. Die genauen Vorgaben macht die Gemeinde; Basel-Stadt verlangt etwa mindestens 1,50 m freie Breite, sonst einen Fussgängertunnel.
Muss ein nicht fertiges Gerüst abgesperrt werden?
Ja. Arbeitsgerüste oder Bereiche, die nicht zur Benutzung freigegeben sind, müssen mit einer technischen Massnahme wie einem Seitenschutz gesperrt werden (Art. 63 BauAV). Ein Schild allein genügt nicht.