Gerüstverankerung
Auch: Gerüstanker, Verankerung
Die Gerüstverankerung ist die zug- und druckfeste Verbindung eines Gerüsts mit dem Bauwerk, meist über Dübel und Ringösenschrauben, die das Gerüst gegen Umkippen und Wind sichert.
Gemäss Art. 51 BauAV ist das Gerüst zug- und druckfest am Bauwerk zu verankern oder anderweitig zu fixieren, etwa durch Abstützen oder Abspannen. Die Anker werden laufend mit dem Aufbau montiert und beim Abbau entfernt.
Wie viele Anker nötig sind, hängt von Höhe, Lage und Verkleidung ab. Als Faustregel nennen Suva und SGUV höchstens 25 m² Gerüstfläche pro Anker bei unverkleideten Gerüsten, 20 m² mit Netzen und 10 m² mit windundurchlässigen Planen – massgebend ist die Aufbau- und Verwendungsanleitung. Eine Einhausung erhöht die Ankerzahl deshalb deutlich.
Bei Gebäuden vor 1990 kann der Fassadenputz asbesthaltig sein; vor dem Bohren muss das abgeklärt werden.