Was macht eine Firma für Bauaufzüge?
Ein Bauaufzug, je nach Anlage auch Gerüstlift oder Fassadenlift genannt, ist eine temporäre Hebeanlage am Gerüst oder an der Fassade, die Material – und bei entsprechend zugelassenen Anlagen auch Personen – auf die Arbeitsebenen befördert; an Arbeitsgerüsten über 25 m Höhe ist ein Material- und Personenaufzug vorgeschrieben.
Auf grösseren Baustellen ist der Bauaufzug das Rückgrat der Logistik: Ziegel, Dämmplatten, Fenster oder Schutt werden nicht über Treppen getragen, sondern auf die Gerüstgänge gehoben. Seit dem 1. Januar 2022 verlangt die Bauarbeitenverordnung an Arbeitsgerüsten, die höher als 25 m sind, mindestens einen Aufzug, der vom Hersteller für Material- und Personentransporte vorgesehen ist (Art. 56 BauAV). Der Aufzug ersetzt die Gerüsttreppen nicht.
Personen dürfen nur mit Arbeitsmitteln befördert werden, die der Hersteller dafür vorsieht (Art. 40 BauAV); reine Materialaufzüge und Schrägaufzüge für Dachdecker sind dafür tabu. Den Bauaufzug dürfen gemäss SGUV und Suva nur instruierte Personen bedienen, und der Nachweis der Instruktion muss auf der Baustelle vorliegen. Der Gefahrenbereich unter der Anlage ist abzusperren.
Wird ein Aufzug am Gerüst befestigt, muss vorher feststehen, dass das Gerüst die zusätzlichen Kräfte aufnehmen kann, und der Gerüstersteller muss einwilligen (Art. 52 BauAV). Deshalb lohnt es sich, Gerüst und Aufzug beim selben Betrieb oder zumindest koordiniert zu bestellen. Für Umzüge wird der Begriff «Fassadenlift» auch für Möbellifte verwendet – diese Seite betrifft Aufzüge auf Baustellen.
Kosten und Abrechnung
Bauaufzüge werden meist als Miete pro Woche oder Monat offeriert, zuzüglich Transport, Montage, Demontage, Instruktion und allfälliger Zusatzverankerungen am Gerüst. Kostentreiber sind Förderhöhe, Nutzlast, Anzahl Haltestellen und ob Personen befördert werden. Fragen Sie, ob Wartung und Störungsdienst im Mietpreis enthalten sind.