Dachfangwand
Auch: Dachrandsicherung
Eine Dachfangwand ist eine Schutzeinrichtung direkt auf einer geneigten Dachfläche an der Traufe, die abrutschende Personen und Material auffängt; sie ist auf bestehenden Dächern bis 45° Neigung als Alternative zum Gerüst zulässig.
Die BauAV regelt die Dachfangwand in Art. 42: Sie ist für eine dynamische Belastung zu bemessen, direkt an der Traufe zu errichten, muss diese um mindestens 80 cm überragen, eine Bauhöhe von mindestens 100 cm aufweisen und in der tragenden Unterkonstruktion verankert sein.
Weil sie ohne Fassadengerüst auskommt, wird die Dachfangwand oft bei kürzeren Arbeiten auf bestehenden Dächern eingesetzt, etwa bei der Montage von Solaranlagen. Auf Neubauten und bei Dächern über 45° ist sie nicht zulässig; dort braucht es einen Spenglergang mit Dachdeckerschutzwand.