Dachdeckerschutzwand

Auch: Dachschutzwand, Schutzwand

Eine Dachdeckerschutzwand ist ein engmaschiger Seitenschutz am Spenglergang, der vom Dach stürzende Personen, Gegenstände und Materialien auffängt; sie ist bei Dachneigungen ab 30° vorgeschrieben.

Die BauAV verlangt bei Dachneigungen zwischen 30° und 60° einen Spenglergang mit einem Seitenschutz, der als Dachdeckerschutzwand ausgestaltet ist (Art. 41). Öffnungen darin dürfen höchstens 100 cm² gross sein (Art. 59).

Als Füllung dienen Gitter oder Netze. Gemäss Suva und SGUV muss die Schutzwand nach SN EN 13374 (Klasse C) geprüft sein; Netze sind nur zulässig, wenn sie nach SN EN 13374 oder SN EN 1263 geprüft oder vom Systemhersteller ausdrücklich freigegeben sind. Gewöhnliche Staub- oder Splitterschutznetze genügen nicht.

Auf bestehenden Dächern bis 45° kann anstelle des Gerüsts eine Dachfangwand eingesetzt werden.