Gerüstübergabe
Auch: Gerüstabnahme, Gerüstfreigabe
Die Gerüstübergabe ist der Zeitpunkt, an dem die Gerüstbaufirma das fertig montierte und geprüfte Gerüst dem Besteller zur Nutzung überlässt; ab dann trägt der Besteller die Verantwortung für den Unterhalt.
Der Gerüstersteller prüft das Gerüst nach der Montage, dokumentiert dies und übergibt es. Eine gesetzliche Pflicht zu einer gemeinsamen, protokollierten Abnahme besteht gemäss Suva und SGUV nicht. Die AGB des SGUV sehen aber vor, dass beide Seiten eine gemeinsame Abnahmeprüfung verlangen können, spätestens am folgenden Arbeitstag.
Mit der Übergabe übernimmt der Besteller das Betriebsrisiko und sorgt für Unterhalt und Kontrollen. Bereiche, die noch nicht freigegeben sind, müssen technisch gesperrt sein, etwa mit einem Seitenschutz (Art. 63 BauAV).