Gerüstkontrolle
Auch: Sichtkontrolle, Zustandskontrolle, Gerüstprüfung
Die Gerüstkontrolle umfasst die Prüfung nach der Montage durch den Gerüstersteller, die tägliche Sichtkontrolle durch die Benutzer und periodische Zustandskontrollen während der Standzeit.
Die Bauarbeitenverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber, dessen Leute auf einem Arbeitsgerüst arbeiten oder für die es als Absturzsicherung dient, für eine tägliche Sichtkontrolle zu sorgen. Weist das Gerüst Mängel auf, darf es nicht benützt werden (Art. 61).
Suva und SGUV empfehlen zusätzlich Zustandskontrollen, deren Intervall der Besteller festlegt: bei stark benutzten Gerüsten mit mehreren Firmen alle ein bis zwei Wochen, bei normaler Nutzung alle zwei bis vier, bei wenig benutzten Gerüsten alle vier bis sechs Wochen. Die Mängel behebt der Gerüstersteller.