Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Auch: BauAV, Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) ist die Verordnung des Bundesrats über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bauarbeiten; sie regelt unter anderem Absturzsicherungen, Dacharbeiten und Gerüste.
Die heutige BauAV vom 18. Juni 2021 ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft und stützt sich auf das Unfallversicherungs- und das Arbeitsgesetz. Für den Gerüstbau besonders wichtig sind das 4. Kapitel «Gerüste» (Art. 47–67), die Regeln zu Absturzsicherungen (Art. 22–29) und das Kapitel über Arbeiten auf Dächern (Art. 41–46).
Die Verordnung legt etwa fest, dass ab mehr als 3 m Absturzhöhe ein Fassadengerüst nötig ist, welche Lastklasse für welche Arbeiten gilt und dass Arbeitsgerüste täglich einer Sichtkontrolle unterzogen werden müssen.
Die Einhaltung kontrolliert die Suva als Durchführungsorgan. Praktische Erläuterungen geben die Merkblätter der Suva und die «Fragen und Antworten zu Fassadengerüsten», die Suva und SGUV gemeinsam herausgeben.