Arbeitsgerüst

Auch: Malergerüst, Maurergerüst

Ein Arbeitsgerüst ist eine Konstruktion, die begehbare Arbeitsflächen am Bauwerk schafft und zugleich als Absturzsicherung dienen kann; das Fassadengerüst ist die häufigste Form.

So definiert die Bauarbeitenverordnung den Begriff (Art. 53 BauAV). Je nach Arbeit unterscheidet sie leichte Arbeitsgerüste, etwa für Maler- oder Verputzarbeiten, schwere Arbeitsgerüste mit Materiallagerung wie Maurergerüste und besonders schwere Arbeitsgerüste wie Steinhauergerüste (Art. 55). Welche Nutzlast und Belagsbreite jeweils nötig sind, steht unter Lastklasse.

Für Arbeitsgerüste gelten unter anderem diese Regeln: Die Gerüstgänge liegen 1,9 bis 2,3 m übereinander, der Belag ist höchstens 30 cm von der Fassade entfernt (Art. 57), und Gerüsttreppen oder zulässige Durchstiege sind von jedem Arbeitsplatz aus höchstens 25 m entfernt (Art. 56). Nicht zu verwechseln ist das Arbeitsgerüst mit dem Fanggerüst, das Personen und Material auffängt.