Fanggerüst
Auch: Schutzgerüst
Ein Fanggerüst ist ein Gerüst, das abstürzende Personen sowie herabfallende Gegenstände und Materialien auffängt und so angebracht ist, dass niemand tiefer als 2 m fällt.
Die BauAV regelt Fanggerüste in Art. 66: Personen, Gegenstände und Materialien dürfen nicht tiefer als 2 m fallen, auskragende Fanggerüste müssen horizontal mindestens 1,5 m ausladen, und der Belag ist für eine dynamische Beanspruchung zu bemessen. Gibt es eine Absturzseite, braucht das Fanggerüst selbst einen Seitenschutz.
Fanggerüste oder Auffangnetze sind vorgeschrieben bei der Montage von vorgefertigten Dach- und Deckenelementen ab mehr als 3 m Absturzhöhe und auf nicht durchbruchsicheren Dachflächen, wenn keine Laufstege möglich sind. Umgangssprachlich wird auch das Dachfanggerüst an der Traufe so bezeichnet.